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Mann mit Aktentaschen

Kündigung vor Arbeitsbeginn - geht das?

14. Oktober 2019 - Arbeitsrecht

Nach Abschluss des Arbeitsvertrages, aber noch vor dem vereinbarten Zeitpunkt des Dienstbeginns wird eine Kündigung ausgesprochen? Erfahre in diesem Artikel, ob das überhaupt möglich ist.

Grundsätzliches

 

Stell dir vor, du unterschreibst deinen neuen Arbeitsvertrag am 24.4, Dienstantritt ist aber erst der 1.6. In der Zwischenzeit ändern sich deine Pläne und du überlegst nun, den noch nicht angetretenen Job zu kündigen. Funktioniert das so einfach?

Grundsätzlich gilt: Gibt es keine Vereinbarung zur Kündigung vor Dienstantritt im Arbeitsvertrag, kann eine Kündigung noch vor Arbeitsantritt wirksam ausgesprochen werden. Die Kündigung vor Dienstantritt scheidet allerdings dann aus, wenn diese im Arbeitsvertrag ausgeschlossen ist. Ein solcher Ausschluss muss z.B. durch eine Klausel im Arbeitsvertrag gemeinsam vereinbart worden sein. Ist dies der Fall, kann die Kündigung frühesten mit Aufnahme der Tätigkeit am ersten Arbeitstag ausgesprochen werden.

Zu beachten ist, dass lediglich eine ordentliche Kündigung vor Dienstantritt im Arbeitsvertrag ausgeschlossen werden kann. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt von einem Ausschluss unberührt, weil hierauf nicht verzichtet werden kann. Eine Klausel, die nur dem Arbeitgeber das Recht zur Kündigung vor Dienstantritt belässt, ist ebenfalls unwirksam. Umgekehrt bleibt eine Klausel, die nur die arbeitgeberseitige Kündigung ausschließt, jedoch wirksam.

 

Welche Kündigunsfristen gelten?

 

Problematisch ist jedoch der Beginn der Kündigungsfrist, wenn dazu keine Vereinbarungen getroffen wurden. Ob die Frist mit dem Zugang der Kündigung oder erst zum vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses beginnt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und wird abhängig vom Willen der Vertragsparteien ausgelegt. Dabei werden Aspekte wie die Art der Tätigkeit, vereinbarte Kündigungsfrist und andere bestimmte Zusagen berücksichtigt. Je kürzer die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist ist, desto geringer ist das mutmaßliche Interesse an einer längeren Bindung der Partein. Ein kurze Kündigungsfrist spricht demnach eher dafür, die Kündigungsfrist mit Zugang der Kündigung laufen zu lassen. Gleiches gilt, wenn die Parteien zunächst nur ein befristetes Probearbeitsverhältnis mit Kündigungsmöglichkeit vereinbart haben. Beginnt die Frist erst mit dem ersten Arbeitstag, sind beide Parteien verpflichtet, während ihrer Dauer, die jeweilige Leistung zu erbringen. Du musst also arbeiten und dein Arbeitgeber das Gehalt auszahlen.

 

Was sollte ich also beachten?

 

Wir empfehlen daher im Arbeitsvertrag eine Klausel mitaufzunehmen, die Klarheit über die Kündigungsmöglichkeit vor Dienstantritt und ggf. die Kündigungsfristen schafft. Soll die Kündigung vor Arbeitsantritt ausgeschlossen sein, eignet sich zum Beispiel folgende Formulierung: „Vor Beginn des Arbeitsverhältnisses ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen“.

Was du auf gar keinen Fall tun solltest, ist, zum vereinbarten Arbeitsstart einfach nicht zu erscheinen. Ansonsten riskiert nämlich du Schadensersatz in Form einer Vertragsstrafe zahlen zu müssen.

 

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